Gemeinsamer Bundesausschuss setzt Beratung aus:
Fettabsaugung beim Lipödem auf dem Weg zur Kassenleistung
Berlin, 21.07.2017 – „Mit Freude haben wir zu Kenntnis genommen, dass die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Behandlungsalternative zur Standardtherapie darstellt.“, sagt Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Raymund E. Horch, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „In Sorge sind wir angesichts der Aussetzung des Bewertungsverfahren, so wird der aktuelle Zustand, in dem Patienten und Ärzte in jedem Fall mit viel Aufwand um eine Kostenerstattung kämpfen müssen, weiter prolongiert.“
Studie soll Evidenz bringen
Überzeugt von der Überlegenheit des Verfahrens gegenüber einer rein konservativen, also nicht operativen Behandlung, hatte die DGPRÄC im Juli 2016 gemeinsam mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Wundbehandlung (DGfW) die Einführung im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogrammes nach § 137f SGB V im Verbund mit einem zu beauftragenden Institut gefordert. „Hier hätten Langzeitdaten erhoben werden können und zugleich unmittelbar eine breitere Erreichbarkeit für die Patienten erreicht werden können, über die transsektorale Dokumentation würden Voraussetzung geschaffen, langfristig Behandlungsverläufe abzubilden und vollständige, plausible und valide Daten zu genieren,“ bedauert Prof. Horch. Richtig sei, dass es keine Langzeitdaten und damit auch keine weitreichende Evidenz für die Liposuktion beim Lipödem gäbe, konstatiert der Direktor der Plastisch- und Handchirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Erlangen.
Offene Fragen – Erfolge in der klinischen Routine
„Die tägliche klinische Routine lässt aus meiner Sicht keine Nachteile der Behandlung erkennen“, berichtet Prof. Horch aus der klinischen Praxis und führt aus: „Die Patienten sprechen durchweg positiv auf das Verfahren an und sind im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltig erleichtert. Der GBA wolle nun mit einer noch auszuschreibenden Studie folgendes klären:
- Nutzen der Liposuktion in Bezug auf Symptomreduktion, Lebensqualität und Erfordernis (weiterer) konservativer Behandlung im Vergleich zu nichtinvasiven Maßnahmen
- Notwendigkeit von Folge- beziehungsweise Wiederholungseingriffen sowie
- Risiken der Operationen und langfristige Sicherheit der Methode.
Prof. Horch konstatiert dazu: „Der Nutzen zur Symptomreduktion und vor allem der Lebensqualität wird durchweg von Patienten und Ärzten bestätigt, soweit ich das sehe, sind Folgeeingriffe selten notwendig, aber die Erprobungsstudie wird hier sicher erhöhte Evidenz bringen, Risiken der Operation sind kaum bekannt, langfristige Daten liegen aber nicht vor und müssen in einem interdisziplinären und Sektoren übergreifendem Kontext evaluiert werden.
Presseinformation des GBA:
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/698/
Beschluss des GBA:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3012/
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